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Sandra Segl
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Unsere Experten zum  Thema Testament in Landshut in unserem Team
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Wussten Sie, dass 36 % aller Deutschen Ihren Nachlass in einem Testament geregelt haben?
Nur 8 % haben den Nachlass in einem Erbvertrag geregelt, obwohl er manchmal die bessere Alternative bietet. Warum, erfahren Sie hier.


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Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl rät:

Es ist dringend erforderlich bei der Erstellung des Testaments selbst zu schreiben. Vom Anfang bis zum Ende und natürlich selbst zu unterschreiben. Wenn Sie aus falscher Scham über Ihre Handschrift nicht selbst schreiben, ist das Testament unwirksam. Auch wenn Sie eine Schreibmaschine, den Computer oder ein Tonband verwenden, führt dies zur Ungültigkeit des Testaments.

Wichtig:
Sollten Sie sich bei der Erstellung Ihres Testaments unsicher sein, lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt, mit Tätigkeitsschwerpunkt im  Erbrecht in Landshut beraten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne!


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Testament Landshut: Kanzlei SEGL Rechtsanwälte berät Sie!

Sie wollen ein Testament in Landshut errichten? Oder Sie wollen zum Beispiel ein Berliner Testament in Landshut auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüfen lassen? Die Rechtsanwälte in der Kanzlei SEGL haben sich auf die Überprüfung und Erstellung von Testamenten in Landshut spezialisiert.

Ohne Testament: Wer erbt, wenn Sie nichts tun?
Das Verfassen eines Testaments ist für den Laien nicht so einfach und oft setzt man sich auch nicht gerne mit dem eigenen Tod auseinander. So passiert es häufig, dass ein Mensch stirbt und kein wirksames Testament besteht.
Wenn ein gültiges Testament bei einem Erbfall fehlt, dann tritt die so genannte gesetzliche Erbfolge in Kraft. Demnach erben die Angehörigen in einer bestimmten gesetzlich festgelegten Reihenfolge und zu bestimmten Bruchteilen. Wenn keine Regelung durch ein Testament besteht, ist es oftmals möglich, dass der mutmaßliche oder tatsächliche Wille des Verstorbenen wie sein Erbe verteilt werden soll, keine Rechnung getragen wird.

Welche Arten von Testamenten gibt es?
Ein Testament ist eine so genannte Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Im Erbrecht wird sie auch als letztwillige Verfügung, gemäß § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch, bezeichnet.
Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist dagegen der Erbvertrag (gemäß § 1941,§ 2274 ff. Bürgerliches Gesetzbuch).

Die üblichen Formen des Testaments sind:

a) eigenhändiges Testament
Die häufigste Form stellt das eigenhändige Testament dar. Es muss von der ersten bis zur letzten Zeile des Testaments selbst geschrieben sein. Ist man nicht (mehr) in der Lage selbst zu schreiben, ist es nicht mehr möglich,  selbst ein eigenhändiges Testament zu errichten. Man kann dann nur noch ein öffentliches Testament (siehe unten) errichten. Das Testament muss eigenhändig mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Die Unterschrift muss unter dem Text des Testaments stehen. Es kann von einer Einzelperson oder von Ehegatten auch gemeinschaftlich (Ehegattentestament) errichtet werden.  Entsprechende Muster finden Sie hier.
Vorteile:

Keine Hinterlegungsgebühren
man kann sich in Ruhe alles überlegen
man kann jederzeit das Testament ändern, auch durch ein neues Testament

Nachteile:
es muss gefunden werden
rechtliche und formale Fehler schleichen sich schnell ein. Es besteht die Gefahr, dass es schnell unwirksam wird.

b) öffentliches Testament
Ein öffentliches Testament errichtet man durch Erklärung gegenüber einem Notar. In der Regel teilt man dabei dem Notar mündlich seinen Willen mit. Der Notar legt diesen Inhalt dann schriftlich nieder.
Vorteile:
Alle rechtlichen Anforderungen weden sicher erfüllt
Nachteile:
Relativ hohe Kosten, auch für die Aufbewahrung
kein einfaches und schnelles Ändern möglich, wenn man dies möchte

Welche Vorschriften muss ein Testament in Landshut erfüllen?

Ein Testament kann grundsätzlich jeder errichten, der volljährig ist und voll geschäftsfähig ist. Das bedeutet nur derjenige, der testierfähig ist, kann ein Testament wirksam errichten.
Ein Testament oder einen Erbvertrag kann man nur höchstpersönlich errichten. Das bedeutet, dass man sich nicht bei der Erstellung vertreten lassen kann.

Wo kann ich das Testament in Landshut oder anderswo aufbewahren?

a) eigenhändiges Testament
Das handschriftliche Testament kann man aufbewahren wo man möchte. Überall, zu Hause, bei einem Freund oder dem Nachbarn.

WICHTIG: Sie sollten aber sicherstellen, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden wird und beim Nachlassgericht in Landshut (wenn hier ihr Wohnsitz ist) abgegeben wird.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man sein Testament in Landshut oder bei jedem Amtsgericht Ihrer Wahl hinterlegt. Wenn ein Mensch stirbt, wird das Nachlassgericht Landshut bzw das zuständige Nachlassgericht von Amts wegen über hinterlegte Testamente informiert.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man sein Testament in Landshut oder bei jedem Amtsgericht Ihrer Wahl hinterlegt. Wenn ein Mensch stirbt, wird das Nachlassgericht Landshut bzw das zuständige Nachlassgericht von Amts wegen über hinterlegte Testamente informiert.

b) notarielles Testament

Das notarielle Testament wird immer bei dem Amtsgericht, das für den Sitz des Notars zuständig ist, verwahrt. Wenn Sie Ihr Testament in Landshut beim Notar errichten, wird es also beim Amtsgericht Landshut hinterlegt.

Es gilt beim Testament viele gesetzliche Vorschriften zu wahren und zu beachten. Hier konnte nur ein kleiner Ausschnitt gegeben werden. Wichtig ist es dabei vor allem im Testament für Klarheit über den Inhalt zu sorgen, und  damit Problemen nach dem Tod zu vermeiden. Die Kanzlei SEGL Rechtsanwälte hilft und berät Sie gerne bei der Erstellung eines Testaments in Landshut. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Muster Ehegattentestament (Berliner Testament)

Unser Testament

Wir, das Ehepaar Herbert und  Erika Mustermann bestimmen, dass wir uns gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Nach dem Ableben des Überlebenden von uns erben unsere gemeinsamen Kinder, Marc und Franziska, zu gleichen Teilen das gesamte Vermögen.

Landshut, 05.04.2014

Herbert Mustermann

Dies alles ist auch mein Wille

Landshut, 05.04.2014

Erika Mustermann

Muster Testament (eigenhändiges Testament)

Testament

Hiermit bestimme ich, dass mein Ehemann Herbert Mustermann mein Alleinerbe sein soll.
Landshut, 05.04.2014
Erika Mustermann

Kontakt - Fragen - Service

Kurze allgemeine Fragen beantworten wir kostenlos. Mehr zum Service -> Hier zum KONTAKT. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@segl.org

Die Kontaktaufnahme löst keine Kosten aus und ist völlig unverbindlich.
Kanzleisitz: Landshut
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