Unsere Experten zum Thema Erbvertrag in Landshut in unserem Team
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Wussten Sie, dass 85 % aller Deutschen die Regelung des Erbes für wichtig halten?
Aber 56 % haben den Nachlass gar nicht geregelt.
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Expertentipp
Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl rät:
Wer einen Erbvertrag schließt, muss dennoch die gesetzliche Erbfolge beachten.
Wichtig:
Häufig wird in derartigen Konstellationen übersehen, dass Pflichtteilsansprüche dadurch nicht erlöschen. Es ist unbedingt erforderlich, Pflichtteilsberechtigte bei der Erstellungdes Erbvertrags zu bedenken.
Sollten Sie sich bei der Erstellung Ihres Erbvertrags unsicher sein, lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt, mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht in Landshut beraten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne!
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Erbvertrag Landshut: Kanzlei SEGL Rechtsanwälte berät Sie!
Nur etwa 44 Prozent der Deutschen und auch in Landshut treffen überhaupt eine Regelung für ihr Vermögen nach ihrem Tod. Die meisten verfassen dann, wenn sie überhaupt eine Regelung treffen, ein "normales" Testament. Nur 8 Prozent schließen einen Erbvertrag in Landshut ab. Obwohl ein solcher sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet, nutzen ihn nur wenige. Die Rechtsanwälte in der Kanzlei SEGL haben sich auf die Überprüfung und Erstellung von Erbverträgen in Landshut spezialisiert.
Erbvertrag - Was ist das eigentlich genau?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem mindestens einer von ihnen eine letztwillige Verfügung trifft, die nicht ohne Weiteres von demjenigen, der testiert einseitig geändert werden kann.
Im Gegensatz zu einem Testament, dass der Erblasser allein aufsetzt, müssen beim Ebrvertrag beide Seiten zustimmen. Das bedeutet, dass eben auch der Erbe zustimmen muss und eventuell bestimmte Auflagen des Erbes akzeptieren muss.
Erbvertrag - wer kann ihn schließen?
Der Erbvertrag muss mindestens zwischen zwei Personen geschlossen werden. Dabei muss derjenige, der letztwillige Verfügungen trifft, volljährig und geschäftsfähig sein. Der Erbvertrag kann grundsätzlich mit jeder beliebigen Person geschlossen werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Beteiligten miteinander verwandt sind, Angehörige oder Ehegatten sind. Damit ist der Erbvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften nach wie vor die einzige Möglichkeit, gemeinschaftlich erbrechtliche Verfügungen zu treffen.
Beim Erbvertrag kann derjenige, der letztwillig verfügt, dies nur persönlich tun. Er kann sich bei der Erstellung des Erbvertrags also nicht vertreten lassen. Der Erbvertrag muss vom Notar beurkundet werden.
Wann macht der Erbvertrag Sinn? - Vergleich mit dem Testament
Erbvertrag - Was ist das eigentlich genau?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem mindestens einer von ihnen eine letztwillige Verfügung trifft, die nicht ohne Weiteres von demjenigen, der testiert einseitig geändert werden kann.
Im Gegensatz zu einem Testament, dass der Erblasser allein aufsetzt, müssen beim Ebrvertrag beide Seiten zustimmen. Das bedeutet, dass eben auch der Erbe zustimmen muss und eventuell bestimmte Auflagen des Erbes akzeptieren muss.
Erbvertrag - wer kann ihn schließen?
Der Erbvertrag muss mindestens zwischen zwei Personen geschlossen werden. Dabei muss derjenige, der letztwillige Verfügungen trifft, volljährig und geschäftsfähig sein. Der Erbvertrag kann grundsätzlich mit jeder beliebigen Person geschlossen werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Beteiligten miteinander verwandt sind, Angehörige oder Ehegatten sind. Damit ist der Erbvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften nach wie vor die einzige Möglichkeit, gemeinschaftlich erbrechtliche Verfügungen zu treffen.
Beim Erbvertrag kann derjenige, der letztwillig verfügt, dies nur persönlich tun. Er kann sich bei der Erstellung des Erbvertrags also nicht vertreten lassen. Der Erbvertrag muss vom Notar beurkundet werden.
Wann macht der Erbvertrag Sinn? - Vergleich mit dem Testament
Der Erbvertrag macht immer dann Sinn, auch im Gegensatz zum Testament, wenn beide Seiten wollen, dass alle an die Verfügungen, die darin getroffen wurden, für den Fall des Todes des Erblassers, gebunden sind. Dies ist zum Bespiel wichtig, wenn einer sein gesamtes Leben danach ausrichtet. Wenn zum Bespiel vereinbart wurde, dass ein Kind den elterlichen Betrieb übernimmt und ihn dafür nicht verkaufen darf.
Aber auch vor allem für nichteheliche Lebensgemeinschaften macht ein Erbvertrag Sinn. Dort können wechselseitige Verfügungen getroffen werden, die dann auch ähnliche Regelungen wie der Zugewinn im Eherecht zulassen.
Die Kanzlei SEGL Rechtsanwälte hilft und berät Sie gerne beim Verfassen eines Entwurfs für einen Erbvertrags in Landshut. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Kontakt - Fragen - Service
Kurze allgemeine Fragen beantworten wir kostenlos. Mehr zum Service -> Hier zum KONTAKT. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@segl.org
Die Kontaktaufnahme löst keine Kosten aus und ist völlig unverbindlich.
Kanzleisitz: Landshut
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