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Rechtsanwalt für Erbrecht in Landshut: Rechtliche Qualität bei Kanzlei SEGL
Das Erbrecht in Landshut ist eine komplexe Materie. Wir helfen Ihnen, sich einen Überblick über das Erbrecht in Landshut und seine weitreichenden Folgen für sich selbst und die Angehörigen zu verschaffen!
Rechtsberatung beim Rechtsanwalt für Erbrecht in Landshut
Als Rechtsanwälte für Erbrecht in Landshut klären wir Sie über die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts auf.
a.) Wer kein Testament in Landshut hinterlässt muss damit rechnen, dass nach seinem Tod die gesetzliche Erbfolge eintritt:
Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass der Ehegatte und die Kinder erben. Falls keine Kinder existieren erben die Eltern. Falls diese bereits verstorben sind, verteilt sich das Erbe auf die Geschwister.
b.) Wer ein Testament aufsetzt, kann einzelne Personen von der Erbfolge ausschließen. Kinder und Ehegatten besitzen aber dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Ein Ausschluss des Pflichtteils ist aber möglich: Hierfür müssen jedoch bestimmte Gründe vorliegen bzw. es bestehen Möglichkeiten die Folgen des Pflichtteils auszuschließen oder abzumildern. Fragen Sie bei uns nach. Wir beraten Sie gerne hierzu!
Nach dem Tod des Verstorbenen bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, sofern mehrere Erben vorhanden sind. In dieser müssen die Miterben eine Erbauseinandersetzung vornehmen. Dabei wird das Erbe auf die einzelnen Erben verteilt.
Gerne sind wir Ihnen auch bei diesen Fragen behilflich! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wenn ein Alleinerbe bestimmt wurde, fällt diesem automatisch das gesamte Erbe des Verstorbenen zu. Selbstverständlich ist es auch möglich eine Erbschaft auszuschlagen. Ob eine derartige Ausschlagung Sinn macht, oder ob eventuell sogar eine Anfechtung der Erbschaft in Betracht kommt:
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Landshut klären wir Sie umfassend über die erbrechtliche Situation auf!
Testamente von Ehepartnern: Wichtige Testamentsarten
Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten gemeinsam ein Testament schließen möchten, kommen ein Ehegattentestament bzw. ein Berliner Testament in Betracht.
Ein Ehegattentestament kann nur geschlossen werden, wenn Sie auch tatsächlich miteinander verheiratet sind. (ein gemeinschaftliches Testament können aber auch eingetragene Lebenspartner errichten) Es entfaltet eine gewisse Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen. Das gemeinschaftliche Testament ist aber grundsätzlich, solange beide Ehepartner leben, von jedem frei widerrufbar. (Im Gegensatz zum Erbvertrag) Mit der Scheidung wird das Ehegattentestament hingegen automatisch unwirksam.
Bei dem Berliner Testament können Ehegatten vereinbaren, dass ein zuerst verstorbener Ehepartner sein Vermögen auf den überlebenden Ehegatten überträgt. Sobald dieser verstirbt, fällt das Vermögen in der Regel den im Testament aufgelisteten Kindern zu. Wer ein Berliner Testament abschließt, kann dieses grundsätzlich nach dem Tod des Ehegatten nicht mehr aufheben bzw. ein neues Testament verfassen. Sobald die andere Vertragspartei verstorben ist, ist das Testament in der Regel auf Lebenszeit gültig.
Wir beraten Sie auf dem Gebiet des Erbrechts in Landshut und helfen Ihnen ein rechtssicheres Testament zu verfassen!
(Ausführliche Informationen zum Thema Testament)
Besonderheiten des Erbrechts Landshut
Als Anwalt im Erbrecht in Landshut klären wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Erbe nach dem Tod verteilen können. Beim Nachlassgericht können wir für Sie einen Erbschein beantragen, der Sie als Erbe ausweist.
Wir klären Sie über die Kostentragung bei einer Beerdigung auf und beraten Sie in Hinblick auf Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person in Notsituationen zu Ihrem Bevollmächtigten machen, der Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie aufgrund von körperlichen oder geistigen Erkrankungen nicht mehr dazu in der Lage sind.
Wir kennen uns auf dem Gebiet des Erbrecht Landshut aus: Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Qualifikationen.
Als aufs Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Landshut beraten wir Sie in unserer Kanzlei SEGL mit einem umfangreichen Fachwissen und langjährigen Erfahrungswerten!
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Kurze allgemeine Fragen beantworten wir kostenlos. Mehr zum Service -> Hier zum KONTAKT. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kanzlei@segl.org
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